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Antragsformular Modellprojekte
Allgemeine Vorbemerkungen
Antragsteller kann nur ein/e gemeinnützige/r Verein oder Körperschaft sowie ein öffentlicher Rechtsträger sein. Ein Antrag kann ausschließlich unter Verwendung dieses Formulars entweder per Post oder per E-Mail eingereicht werden.
Das Antragsformular ist so gestaltet, dass der Antragsteller für seine Informationen zu den einzelnen Fragen des Formulars nur den dort jeweils zur Verfügung gestellten Rahmen nutzen kann. Die Stiftung bittet, dies bei der Beantwortung der Fragen unbedingt zu beachten. Von zusätzlichen Unterlagen jeglicher Art – ausgenommen notwendiges Bildmaterial – ist Abstand zu nehmen, es sei denn, der Antragsteller wird hierzu ausdrücklich aufgefordert.
Ein Bewilligungsbescheid wird erst wirksam mit uneingeschränkter Anerkennung durch Unterschrift auf der beigefügten Zweitschrift und deren Rücksendung an die Stiftung. Ergänzend zum Bewilligungsbescheid gelten die allgemeinen Vergabebedingungen der Stiftung. Sie sind auch ohne gesonderten Hinweis darauf wesentlicher Bestandteil jedes Bewilligungsbescheids und können in einer gesonderten PDF-Datei auf unserer Internetseite https://www.lechler-stiftung.de/ eingesehen und herunter geladen werden.
Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ergeht jeder Bewilligungsbescheid unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Stiftung innerhalb eines Jahres ab Datum des Bescheids der Projektbeginn schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen wird.
Nach Abschluss des Projekts sind der Stiftung ein Verwendungsnachweis (= Aufstellung der Gesamtkosten samt Belegen sowie Nachweis der von uns zugewendeten Mittel) und ein Abschlussbericht (= Evaluierung) zu übersenden. Bei mehrjährigen Projekten ist jeweils zum Jahresende ein detaillierter Zwischenbericht zum jeweiligen Projektstand zu übersenden.