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Antragsformular “Einfache Anträge”
Allgemeine Hinweise:
Die Lechler Stiftung versteht sich als Partnerin von Vereinen, Kirchengemeinden, Initiativen, Chören, Bildungsträgern, gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Sie unterstützt diese dabei, Veranstaltungen (Konzerte, Verträge etc.) durchzuführen, ihre Abläufe und Infrastruktur zu verbessern sowie innovative Ideen zu entwickeln.
Für diese Vorhaben stellt die Lechler Stiftung jährlich ein Budget von ca. 100 Tsd Euro zur Verfügung.
Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:
- 1Pro Antrag stellen wir bis zu 10 Tsd € zur Verfügung.
- 2Nach dem Grundsatz Fördern und Fordern finanziert die Stiftung maximal die Hälfte der Kosten.
- 3Die Förderung ist grundsätzlich einmalig.
- 4Das Projekt muss zeitnah durchgeführt werden.
- 5Die Verwendung der Mittel muss nachgewiesen werden (Belegliste, Kopien Rechnungen…).
- 6Das Vorhaben entspricht den Förderzielen, die in der Satzung der Lechler Stiftung festgelegt sind und findet bevorzugt im Raum Reutlingen oder Stuttgart statt.
- 7Ausgeschlossen sind Vorhaben, zu deren Durchführung der/die Antragsteller/in ohnehin verpflichtet ist (Mitarbeiterversammlung, Einführung neue EDV…).
- 8Im Übrigen gelten die Vergabebedingungen „Förderbedingungen Lechler Stiftung für allgemeine Vorhaben“ (Hinweis auf Homepage )