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Antragsformular “Einfache Anträge”

Allgemeine Hinweise:

Die Lechler Stiftung versteht sich als Partnerin von Vereinen, Kirchengemeinden, Initiativen, Chören, Bildungsträgern, gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Sie unterstützt diese dabei, Veranstaltungen (Konzerte, Verträge etc.) durchzuführen, ihre Abläufe und Infrastruktur zu verbessern sowie innovative Ideen zu entwickeln.
Für diese Vorhaben stellt die Lechler Stiftung jährlich ein Budget von ca. 100 Tsd Euro zur Verfügung.

Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • 1
    Pro Antrag stellen wir bis zu 10 Tsd € zur Verfügung.
  • 2
    Nach dem Grundsatz Fördern und Fordern finanziert die Stiftung maximal die Hälfte der Kosten.
  • 3
    Die Förderung ist grundsätzlich einmalig.
  • 4
    Das Projekt muss zeitnah durchgeführt werden.
  • 5
    Die Verwendung der Mittel muss nachgewiesen werden (Belegliste, Kopien Rechnungen…).
  • 6
    Das Vorhaben entspricht den Förderzielen, die in der Satzung der Lechler Stiftung festgelegt sind und findet bevorzugt im Raum Reutlingen oder Stuttgart statt.
  • 7
    Ausgeschlossen sind Vorhaben, zu deren Durchführung der/die Antragsteller/in ohnehin verpflichtet ist (Mitarbeiterversammlung, Einführung neue EDV…).
  • 8
    Im Übrigen gelten die Vergabebedingungen „Förderbedingungen Lechler Stiftung für allgemeine Vorhaben“ (Hinweis auf Homepage )

Kontakt

LECHLER STIFTUNG
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Pfarrstraße 1
70182 Stuttgart

Tel. 0711 280435-13
Fax 0711 55323-177

info@lechler-stiftung.de
www.lechler-stiftung.de

Angaben zum Antragsteller


Beschreibung des Projekts